Gießener Anzeiger vom 19.9.2014

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Wenn Schöffmann in oben stehenden Artikel behauptet (s.o.) dass die FW dem Antrag zugestimmt hat so entspricht dies nicht dem genehmigten Sitzungsprotokoll (siehe Protokollauszug).

 Beschluß in der Stadtverordnetensitzung vom 2.5.2011 - Protokollauszug

„§ 4 Satz 1 der Hauptsatzung erhält folgenden Wortlaut:

Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, einem hauptamtlichen Stadtrat sowie den ehrenamtlichen Stadträten. Wird kein hauptamtlicher Stadtrat gewählt, soll mindestens ein ehrenamtlicher Stadtrat mit einem Dezernat ausgestattet werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit beschlossen

19 Ja-Stimmen (13 SPD, 5 Grüne, 1 FDP)

18 Nein-Stimmen (14 CDU, 4 FW)


 

Mit der Drucksache 11/13 vom 21.4.2011 die später zurückgezogen wurde beantragte der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU exakt die Änderung der Hauptsatzung mit Aufnahme eines hauptamtlichen Stadtrates.

 

 

 

 

 

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